1. Zugehörigkeit im Zusammenschluss von derzeit 36 Mitgliedsvereinen, mit denen man sich in karnevalistischen Belangen austauschen kann. |
2. Automatische Mitgliedschaft im Bund Deutscher Karneval (BDK), damit Zugehörigkeit zur Dachorganisation der ca. 4.000 Karnevalvereine mit ca. 4 Mio. Mitgliedern. |
3. Besuche von Veranstaltungen der dem NKV / BDK angeschlossenen Vereine zu meist ermäßigten Eintrittspreisen. |
4. Teilnahme der eigenen Aktivengruppen / Solisten an Tanzturnieren des BDK (Qualifikationsturniere zu Deutschen Meisterschaften etc.). |
5. Ausbildungsmöglichkeiten für Tänzer / innen und Trainer / innen mit dem BDK-Schulungsstab. |
6. Teilnahme der eigenen Tollitäten / Prinzenpaare am Prinzentreffen des NKV. |
7. Vorzugskonditionen bei GEMA-Gebühren für eigene Veranstaltungen und Erwerb günstigen Versicherungsschutzes für Vereine über Rahmenverträge mit der ARAG. |
8. Möglichkeit der Auszeichnung verdienter Vereinsmitglieder durch NKV und BDK mit Verdienstorden. |
9. Teilnahme an Sonderveranstaltungen des Verbandes und deren Mitgliedsvereine, z.B. NKV- Hitparade |
10. Betreuung und Unterstützung / Beratung durch NKV und BDK in Rechts-, Steuer-, Versicherungsfragen. |
11. Allgemeine und aktuelle Informationen aus dem Karnevalsleben durch die Publikationsorgane des BDK (Deutsche Fastnacht, erscheint zweimal jährlich) und des NKV (NKV-Zeitung, erscheint einmal im Jahr). |